Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Diesel-Urteil
Stuttgart (ots) - Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit. Kommt der Bund dieser Verpflichtung nicht nach, muss das Land eigene Wege suchen, die Grundrechte der Bürger durchzusetzen. Härter hätte das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu möglichen Fahrverboten kaum ausfallen können. Dem Wunsch der Landesregierung, Fahrverbote zu vermeiden, indem die Hersteller Dieselfahrzeuge nachrüsten, hat das Gericht ...