Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Urteil Ehegattensplitting
Stuttgart (ots) - Wer gleiche Pflichten hat, dem dürfen gleiche Rechte nicht verwehrt werden. So einfach wie einleuchtend begründet das Bundesverfassungsgericht, warum das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartner zu gelten hat. In Sachen Gleichbehandlung ist das Urteil ein weiterer Meilenstein. Nun fehlt nur noch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht - und die Homo-Ehe wäre der Ehe zwischen Mann und Frau ...