MZ zum Mietendeckel
Halle (ots) - Wahrscheinlich hätte man den Berliner Mietendeckel grundrechtlich nicht beanstandet: Er betraf keine Neubauten, war zeitlich befristet und sah eine Härtefallregelung für existenzbedrohte Vermieter vor. Im Vergleich zu zinslosen Sparbüchern waren Immobilien - auch in Berlin - noch eine gute Anlage. Die fehlende Aussage ist problematisch, weil mit dem Urteil im Wahlkampf auch Stimmung gegen einen bundesweiten Mietendeckel gemacht wird. SPD, Linke und Grüne ...