WAZ: Opferschutz geht vor Täterschutz - Kommentar von Birgitta Stauber-Klein
Essen (ots) - Wer als Kind missbraucht wurde, bleibt ein Opfer - lebenslang. Wer das Kind missbraucht, ist nur befristet ein Täter. Irgendwann kann auch die Anzeige der reinen Weste nichts mehr anhaben. Diese Gesetzgebung schützt eindeutig die Täter und lässt die Opfer mit ihrem verkorksten Leben hilflos zurück. Die Alkoholsucht. Die Unfähigkeit, eine Beziehung ...