WAZ: Ein bisschen mehr Lebensnähe bitte - Kommentar von Sven Frohwein
Essen (ots) - Noch immer ist die Rechtsprechung deutscher Gerichte Lichtjahre entfernt von der Lebenswirklichkeit junger Menschen - zumindest beim Thema Internet. Das BGH-Urteil macht da eine Ausnahme. Inhaber des Internet-Anschlusses haften nicht für illegale Netz-Aktivitäten von Familienangehörigen, schon gar nicht, wenn diese 18 Jahre oder älter sind. ...