Presseinformation der AOK Nordost zum gestrigen Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen zur Korrektur des Berechnungsfehlers im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich
Potsdam (ots) - Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat der Klage der AOK Nordost in dem Musterverfahren zur Korrektur des Berechnungsfehlers im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (MRSA) für das Ausgleichsjahr 2013 stattgegeben. Als größte regionale Versorgerkasse in Berlin, Brandenburg und ...