BGH erklärt Präimplantationsdiagnostik nur bei zu erwartender schwerwiegender Behinderung für zulässig - Lebenshilfe lehnt Gentest an Embryonen weiterhin ab
Berlin (ots) - Der Fall eines Berliner Frauenarztes war gestern Gegenstand eines Strafverfahrens beim Bundesgerichtshof (BGH). Der Gynäkologe hatte in den Jahren 2005 und 2006 bei drei Frauen Präimplantationsdiagnostik (PID) angewandt. Die PID ist eine Methode, künstlich befruchtete Eizellen auf genetische ...