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Umweltschadensgesetz rückt Vorstände ins Fadenkreuz - Verbände können auf persönliche Haftung klagen
München (ots) - Manager rücken ins Fadenkreuz von Umweltverbänden. Nach dem gestern (20. Sept.) vom Kabinett beschlossenen Umweltschadensgesetz können die Verbände Behörden verpflichten, sowohl Unternehmen als auch deren Vorstände oder Geschäftsführer persönlich für Umweltschäden in Anspruch zu ...