Handwerkerbonus bei Neubau einstreichen
Regenstauf (ots) - Vom Steuerbonus auf Handwerkerleistungen sind Maßnahmen an Neubauten eigentlich ausgeschlossen, da nur Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten steuerlich begünstigt sind. Aber aufgepasst, es gibt eine Ausnahme: Arbeiten am neu gebauten Eigenheim, die erst nach dem Einzug in das Haus erledigt werden, können jetzt abgesetzt werden. Zählten bisher alle Arbeiten, die im Bauvertrag ...