"Wilde Ehe" - ein rechtsfreier Raum?
Hamburg (ots) - Nicht eheliche Lebensgemeinschaften sind schon lange in der Gesellschaft angekommen. Doch wenn es um Fragen zu Unterhalt, Altersvorsorge, gemeinsamen Vermögenswerten oder Schulden geht, gilt im Gegensatz zur Ehe kein spezifisches rechtliches Regelsystem. Wie sich nicht eheliche Partner dennoch vor den Folgen von Trennung oder Todesfall schützen, kann ein Notar klären. Trennen sich die ehemaligen Partner ...