Erbrechtsreform tritt am 1. Januar 2010 in Kraft
Hamburg (ots) - Am 1. Januar 2010 tritt die Reform des Erbrechts in Kraft. "Verbesserte Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen eine Änderung zu den sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüchen", erklärt Udo Monreal, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz. Der Gesetzgeber hält auch in Zukunft an dem Grundsatz fest, dass nahe Angehörige einen Anspruch auf Beteiligung am Nachlass haben und zwar auch dann, wenn der ...