Kieler Nachrichten: Kommentar Wahlrechtsurteil/ Tritt aus Karlsruhe
Kiel (ots) - Man muss kein Jurist sein, um dieses Urteil nachvollziehen zu können: Ein Wahlrecht, das durch den Rückgriff auf Überhangmandate große Parteien überproportional bevorzugt und bei dem es für eine Partei sogar zum Nachteil werden kann, gewählt zu werden, kann nicht im Sinne der Verfassung sein. Die schwarz-gelbe Koalition wollte das bisher leider ...