Neue Westfälische (Bielefeld): Hartz-IV-Urteil des Europäischen Gerichtshofs Der Spagat misslingt Martin Fröhlich
Bielefeld (ots) - Der Europäische Gerichtshof hat eine deutsche Verwaltungspraxis bestätigt. Deutschland muss arbeitslosen EU-Ausländern während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts keine Sozialleistungen nach Hartz IV zahlen. Gedacht ist dieser Ausschluss zum Schutz der sozialen Systeme. Er soll ...