Vom Erzeugen zum Erzeugnis?
Berlin (ots) - "Menschlichem Leben den Grundrechtsschutz auf Menschenwürde abzusprechen, heißt menschliches Leben in die willkürliche Verfügbarkeit Dritter zu stellen. Menschen dürfen selbst im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht für andere verfügbar gemacht werden. Es darf deshalb niemals dazu kommen, dass menschliches Leben als Erzeugnis für den Heilungsprozess anderer ausgenutzt wird", mahnt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg- Dietrich Hoppe ...